AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELB – Eloxalwerk Ludwigsburg Helmut Zerrer GmbH
1. Angebote und Preise
Die Angebote und Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk ELB. Die zu bearbeitenden Gegenstände sind fracht- und spesenfrei anzuliefern.
2. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Beträge sind zahlbar ohne Abzug.
Sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, sind sämtliche Beträge sofort bei Abholung zu bezahlen.
Verzugszinsen werden gemäß §288 BGB berechnet.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist ELB berechtigt, die noch offenstehenden Rechnungen sofort zu kassieren. Ansprüche Dritter auf Forderungen von ELB werden nicht anerkannt.
3. Verpackung
Die ELB für Handling und Verpackung entstehenden Kosten werden mit 4% der Rechnungssumme berechnet.
4. Lieferung
Bei Expressgut- oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten in Rechnung gestellt, ebenso die aus den Anlieferungen entstandenen Kosten für Roll- und Lagergeld.
5. Lieferungsvorbehalt, höhere Gewalt
Alle Ursachen höherer Gewalt, die eine Störung des Betriebsgeschehens zur Folge haben, befreien ELB von der Einhaltung der Lieferfristen.
6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht, Pfandrecht
Die ELB zur Bearbeitung übergebenen Gegenstände bleiben gemäß § 950 BGB bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ELB, und zwar auch dann, wenn die Ware vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten weiterverarbeitet wird (verlängerter Eigentumsvorbehalt). ELB steht außerdem das Zurückbehaltungsrecht und das Pfandrecht an den Gegenständen zu.
7. Passungen
Bei Werkstücken in engen Toleranzen muss unbedingt auf die Angaben der Vorbehandlung geachtet werden:
E0 = ohne bzw. mit geringer Maßänderung
E6 = Abtrag von ca. 0,05mm
(je nach Legierung auch mehr)
Bei falschen oder unvollständigen Angaben übernimmt ELB keine Gewähr.
Bei genau einzuhaltenden Maßen muss ELB eine Zeichnung zum Auftrag erhalten. Im Auftrag und in der Zeichnung muss ELB auf alle einzuhaltenden Maße eindeutig hingewiesen werden. Des Weiteren muss ELB vom Auftraggeber geeignetes Messwerkzeug (Subito, Mikrometer, …) zur Verfügung gestellt werden.
8. Anlieferungszustand
Eine Qualitätsbearbeitung ist nur bei trocken und fettfrei angelieferten Teilen möglich. Der Auftraggeber ist deshalb verpflichtet, die Teile entsprechend anzuliefern.
9. Mängelrügen
Mängelrügen müssen bis spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware erhoben werden. Sind die Teile bereits eingebaut, z.B. an einer Maschine oder einem Bauwerk angebracht, so werden Reklamationen jeglicher Art von ELB nicht mehr anerkannt. Berechtigte Reklamationen werden von ELB durch kostenlose Nacharbeiten behoben.
10. Farb-/Grenzmuster
Da beim Anodisier- bzw. Farbanodisier-Verfahren die Farbtöne materialabhängig sind, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass
nur geeignete Legierungen (z.B. dekorative Eloxalqualität) angeliefert werden. Eine absolute Farbübereinstimmung ist aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht zu erreichen.
Vor Ausführung eines Auftrages muss der Auftraggeber von den zu verarbeitenden Teilen Farbtoleranzmuster anfertigen lassen. Diese Hell- bzw. Dunkelgrenzen sind für die Abnahme verbindlich.
11. Gewährleistung
Die Gewährleistung von ELB ist ausgeschlossen:
- bei falscher, unvollständiger oder fehlender Werkstoffangabe;
- bei Vorkorrosion;
- bei Anlieferung von NICHT trockenen und fettfreien Teilen (s. Ziffer 8);
- bei Teilen, die konstruktiv eine Oberflächenbehandlung erschweren oder nur mit hohem Risiko ermöglichen;
- bei fehlender Kontaktiervorschrift in der Bestellung bzw. Zeichnung;
- bei fehlenden oder nicht kongruenten Liefer- und Bestellangaben (Lieferschein, Bestellung, Zeichnung);
- bei Anlieferung von nicht einwandfreiem Material. Damit verbundene Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten;
- bei Anlieferung von bereits eloxiertem oder abgebeiztem Material;
- bei Verwendung von ungeeigneten Reinigungsprodukten und Hilfsmitteln;
- wenn der Auftraggeber keine Farb-/Grenzmuster erstellen lässt (s. Ziffer 10).
12. Haftungsbeschränkungen
ELB haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit; - die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten
von ELB oder eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen; - wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer
zugesicherten Eigenschaft.
ELB haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten bzw. Kardinalpflichten durch ELB oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
ELB haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens nicht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Schadensersatz
Schadensersatz ist in der Höhe auf den Oberflächenbearbeitungspreis beschränkt.
Kosten- oder Schadensersatz für etwaige bei der Bearbeitung entstandenen Ausschuss oder Formveränderungen, Risse und dergleichen, ferner für Einflüsse auf die Maß- und Passgenauigkeit beweglicher Teile sind ausgeschlossen.
Bei Kleinteilen akzeptiert der Auftraggeber einen arbeitsbedingten Ausschuss oder eine Fehlmenge von ca. 5% der Stückzahl.
Liefert der Auftraggeber nicht einwandfreies Material an, so hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu erstatten.
Sämtliche Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Weitere eventuell daraus resultierende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand ist Ludwigsburg.
15. Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ELB. Diese gelten auch dann als vereinbart, wenn die Bedingungen des Auftraggebers davon abweichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für ELB auch dann nicht verbindlich, wenn sie der schriftlichen Auftragserteilung zugrunde gelegt wurden und von ELB dem Inhalt nicht widersprochen wird. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von ELB schriftlich bestätigt werden.
Stand 07/2023